Wie hältst Du es mit dem Mietspiegel, liebes Tübingen?

In Tübingen scheiden sich die Geister an der Frage, ob die Einführung eines Mietspiegels für unsere Stadt sinnvoll oder eher schädlich ist. Der TAT e.V. setzt sich mit diesem Thema auseinander, weil die Definition der „Angemessenheit“ bei den Kosten für Unterkunft und Heizung bezüglich Alg II und Sozialhilfe für Leistungsberechtigte derzeit nachteiligt ist. Von einem Mietspiegl erhoffen wir uns, dass damit die Bestimmung eines neuen Richtwertes realistischer und transparenter sein wird. Ein qualifizierter Mietspiegel ist detailierter und somit aussagekräftiger, als die Mietobergrenzen aus dem Wohngeldgesetz. Ganz davon abgesehen, sind  laut eines Bundessozialgerichtsurteils vom November 2006 eben diese Mietobergrenzen nicht mehr ohne weiteres anzuwenden.

Wir sind keine Experten für Mietrecht oder Mietpiegel. Trotzdem fordern wir einen Mietspiegel für die Stadt Tübingen. Eine ausführliche Stellungnahme, die von der Kreis-Armutskonferenz Tübingen unterstützt wird, finden Sie hier.

Der Mietrechtsexperte Jens Rüggeberg, Mitgliedglied des Vorstands der der Wählervereinigung Tübinger Linke e.V. , unterstützt unsere Forderung. Seinen Kommentar finden Sie an dieser Stelle.