Pressemitteilung zum Kinderzuschlag

Seit Juli 2019 und noch einmal mehr seit Januar 2020 profitieren Familien mit geringen Einkommen, gleichgültig ob aus Erwerbsarbeit und/oder Arbeitslosengeld I, vom Starke-Familien-Gesetz und dem dadurch geschaffenen Kinderzuschlag (KiZ). Jedoch wissen viele der berechtigten Familien nicht von dieser Leistung und nehmen sie deshalb nicht in Anspruch. Deshalb sucht der Tübinger Arbeitslosen-Treff (TAT) die Familien über ihre Ansprüche zu informieren und wird sie auf dem Weg, die verbesserten Leistungen wahrzunehmen, beraten und begleiten.

Das politische Ziel des Starke-Familien-Gesetzes ist es, Familien mit kleinen und mittleren Einkommen umfassender zu unterstützen. Dabei werden ausdrücklich auch Alleinerziehende unterstützt. Der Kinderzuschlag steht allen Eltern zu, die mit ihrem Einkommen zwar ihren eigenen Lebensunterhalt, aber nicht oder allenfalls teilweise den Unterhalt und die Teilhabe ihrer Kinder bestreiten können. Auch von Arbeitslosigkeit Betroffene sind anspruchsberechtigt – allerdings nicht, wenn sie ALG II-Leistungen beziehen.

Der Kinderzuschlag wird zusätzlich zum Kindergeld ausgezahlt und kann bis zu 185 EUR pro Kind und pro Monat ausmachen. Beantragt wird er bei der Familienkasse. Das sind die Einrichtungen, bei der Familien das Kindergeld beantragen.

Ob Familien anspruchsberechtigt sind, können sie online prüfen – zum Beispiel auf der Homepage der Familienkasse. Beratung finden interessierte Eltern in Tübingen unter anderem beim TAT (Tel: 07071-400648).

Interessant ist der Kinderzuschlag für Familien auch dann, wenn er wegen eines etwas höheren Familieneinkommens nur gering ausfällt. Zusätzlich zu dem zusätzlichen Einkommen eröffnet der Kinderzuschlag nämlich den Zugang zu anderen Sozialleistungen, etwa zu Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket, Ermäßigungen mit Hilfe der Kreisbonuscard. Besonders hilfreich sind die Leistungen für Schulsachen: Pro Schulkind und Schuljahr werden 150 Euro ausgezahlt und die Tatsache, dass für geförderte Familien die Kitagebühren vollständig wegfallen.

Laut Förderverein der gewerkschaftlichen Arbeitslosenarbeit e.V. hätte der KiZ „vielleicht den Preis für die unbekannteste und am wenigstens genutzte Sozialleistung verdient: Mindestens 3 von 4 anspruchsberechtigten Kindern bzw. deren Familien gehen leer aus; vielleicht auch sogar 4 von 5 oder noch mehr, je nachdem, welche*r Sozialwissenschaftler*in gerade schätzt.“ Dem möchte der TAT vor allem als Beratungsstelle entgegenwirken.

Der TAT erkennt die Verbesserungen durch das Starke-Familien Gesetz an. Er merkt allerdings kritisch an, dass die Leistungen für einkommensschwache Familien und insbesondere für Kinder weiterhin unter dem geforderten Niveau liegen. Um einkommensschwache Kinder und Familien nachhaltig zu stärken, sollten alle Regelsätze, insbesondere aber die für Kinder, deutlich erhöht werden. Darüber hinaus kritisiert der TAT, dass Kinder aus Familien mit ALG II-Bezug nicht in den Genuss des Kinderzuschlages kommen. Außerdem wird die recht komplexe Form der Antragstellung und des Zugangs bemängelt.
Aus der Erfahrung des TAT ist absehbar, dass dadurch viele der Familien die verbesserten Leistungen nicht beantragen und deshalb auch nicht nutzen werden, die sie dringend benötigen und für die sie eigentlich geschaffen wurden.

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