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PM: Angebot für Menschen ohne PC

Pressemitteilung: Tübinger Arbeitslosen-Treff bietet neben Beratung auch eingeschränktes Angebot für Menschen ohne Computer

In den Zeiten der Corona-Pandemie hat sich das öffentliche Leben stark in digitale Räume verschoben. Auch der Kontakt mit Ämtern und dem Jobcenter findet inzwischen auf digitalen Wegen statt. Nicht alle Menschen verfügen aber über entsprechende Geräte oder über einen geeigneten Arbeitsplatz. Seit einigen Wochen bietet der Tübinger Arbeitslosen-Treff e.V. (TAT) daher in der Neckarhalde 40 einen befristeten Arbeitsplatz mit entsprechender technischer Ausstattung und Internet-Zugang an. Nach vorheriger Anmeldung kann dieser Arbeitsplatz bei Wahrung der gebotenen Abstands- und Hygieneregeln Montags und Donnerstags in der Zeit von 10 bis 13 Uhr für jeweils eine Stunde genutzt werden. Für Ausdrucke werden 10 Cent pro Seite fällig, ansonsten ist das Angebot kostenlos. Interessierte können sich (spätestens einen Tag vorher) telefonisch unter 07071-400648 oder per Mail an fabian.everding@arbeitslosentreff.de melden. Die Telefonnummer ist Montags bis Donnerstags von 9 bis 17 Uhr erreichbar und steht weiterhin auch für telefonische Beratungen zu Sozialleistungen zur Verfügung.

Offener Brief an Landes-Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut

Der Vorstand des Tübinger Arbeitslosen-Treffs (TAT) widerspricht in einem offenen Brief der Arbeitsministerin des Landes Baden-Württemberg und ihren Forderungen zum Sanktionsrecht im Rahmen der Grundsicherung für erwerbslose Menschen. Zusammen mit ihren CDU- und CSU-Kolleg*innen aus den Bundesländern Bayern, Mecklenburg-Vorpommern und Nordrhein-Westfalen hat die Ministerin gefordert, gegen das Urteil des Bundesverfassungsgerichts Sanktionen bis hin zu einer vollständigen Leitungskürzung beizubehalten, sofern Bezieher*innen von Arbeitslosengeld II gegen Auflagen der Jobcenter verstoßen.

Mit seiner Entscheidung vom 5. November 2019 hat das Bundesverfassungsgericht klargestellt, dass das bis dahin geltende Sanktionsrecht im Sozialgesetzbuch II verfassungswidrig ist. Es hat dem Gesetzgeber den Auftrag erteilt, verfassungskonforme neue Regelungen zu entwickeln und dabei die Möglichkeit von Leistungskürzungen dem Umfang und der Zeit nach deutlich beschränkt. Dass die Landesministerin dieses Urteil zu umgehen sucht und Leistungskürzungen über das vom Gericht zugestandene Maß fordert, kritisiert der Tübinger Arbeitslosen-Treff. „Karlsruhe hat eindeutig gesprochen: Die Grundsicherung ist eine Frage der Menschenwürde“, betont Peter Ott vom Vorstand des TAT. „Bei der gesetzlichen Neuregelung muss der verfassungsmäßige Anspruch aller Erwerbslosen auf eine existenzsichernde Grundsicherung und damit deren Recht auf ein menschenwürdiges Leben umgesetzt werden.“ Nicht gelten lässt Ott die Behauptung, der angedrohte Leistungsentzug würde nur sehr wenige Menschen treffen. „Die Bedrohung durch existenzgefährdende Sanktionen betrifft nicht nur diejenigen, die tatsächlich eine Sanktion erhalten. Als permanente Drohung im Hintergrund ängstigt sie auch all diejenigen, die in irgendeiner Form Leistungen vom Jobcenter erhalten. Für sie besteht permanente Gefahr. Dauernd wird ihnen gezeigt, dass ihre Lebensverhältnisse unsicher und nicht selbstverständlich sind.

Der Arbeitslosen-Treff sieht die Ursachen für tatsächliches oder vermeintliches Fehlverhalten von SGB II-Leistungsbezieher*innen vor allem in schlechter Beratung durch die Jobcenter und in schwierigen Lebensverhältnissen der Betroffenen. „Gerade in einer ohnehin schwierigen Lage dürften Sanktionen eher noch zu einer Verschärfung bestehender Probleme führen, als dass es zu einer erfolgreichen Vermittlung in Arbeit kommt“, berichtet Fabian Everding, Sozialberater beim Tübinger Arbeitslosen-Treff, aus den Erfahrungen der Beratungspraxis. „Leistungsentzug macht Arbeitsförderung niemals besser, sondern manchmal sogar aussichtslos.“ Nach Überzeugung des TAT funktioniert Beschäftigungsförderung nur auf Grundlage von Respekt und Freiwilligkeit. Soweit die Jobcenter mit Anreizstrukturen arbeiten sollen, kann sich der TAT positive Anreize vorstellen, also Belohnungen für Bemühungen der Betroffenen, nicht aber Bestrafungen durch Sanktionen.

Vor dem Hintergrund dieser Bedenken fordert der Vorstand des Tübinger Arbeitslosen-Treffs die Ministerin auf, sich für eine gesetzliche Neuregelung des SGB II einzusetzen, die dem Geist des vom Verfassungsgericht gefällten Urteils entspricht und die auch dem verfassungsmäßigen Anspruch aller Erwerbslosen auf eine existenzsichernde Grundsicherung Rechnung trägt. Wir, so wie auch die anderen Initiativen für und von Erwerbslosen in Baden-Württemberg, sind gerne bereit dafür unsere Erfahrungen mit einzubringen, so der Tübinger Arbeitslosen-Treff zum Abschluss seines offenen Briefes.

Links zum Hintergrund:

 

Pressemitteilung zum Kinderzuschlag

Seit Juli 2019 und noch einmal mehr seit Januar 2020 profitieren Familien mit geringen Einkommen, gleichgültig ob aus Erwerbsarbeit und/oder Arbeitslosengeld I, vom Starke-Familien-Gesetz und dem dadurch geschaffenen Kinderzuschlag (KiZ). Jedoch wissen viele der berechtigten Familien nicht von dieser Leistung und nehmen sie deshalb nicht in Anspruch. Deshalb sucht der Tübinger Arbeitslosen-Treff (TAT) die Familien über ihre Ansprüche zu informieren und wird sie auf dem Weg, die verbesserten Leistungen wahrzunehmen, beraten und begleiten.

Das politische Ziel des Starke-Familien-Gesetzes ist es, Familien mit kleinen und mittleren Einkommen umfassender zu unterstützen. Dabei werden ausdrücklich auch Alleinerziehende unterstützt. Der Kinderzuschlag steht allen Eltern zu, die mit ihrem Einkommen zwar ihren eigenen Lebensunterhalt, aber nicht oder allenfalls teilweise den Unterhalt und die Teilhabe ihrer Kinder bestreiten können. Auch von Arbeitslosigkeit Betroffene sind anspruchsberechtigt – allerdings nicht, wenn sie ALG II-Leistungen beziehen.

Der Kinderzuschlag wird zusätzlich zum Kindergeld ausgezahlt und kann bis zu 185 EUR pro Kind und pro Monat ausmachen. Beantragt wird er bei der Familienkasse. Das sind die Einrichtungen, bei der Familien das Kindergeld beantragen.

Ob Familien anspruchsberechtigt sind, können sie online prüfen – zum Beispiel auf der Homepage der Familienkasse. Beratung finden interessierte Eltern in Tübingen unter anderem beim TAT (Tel: 07071-400648).

Interessant ist der Kinderzuschlag für Familien auch dann, wenn er wegen eines etwas höheren Familieneinkommens nur gering ausfällt. Zusätzlich zu dem zusätzlichen Einkommen eröffnet der Kinderzuschlag nämlich den Zugang zu anderen Sozialleistungen, etwa zu Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket, Ermäßigungen mit Hilfe der Kreisbonuscard. Besonders hilfreich sind die Leistungen für Schulsachen: Pro Schulkind und Schuljahr werden 150 Euro ausgezahlt und die Tatsache, dass für geförderte Familien die Kitagebühren vollständig wegfallen.

Laut Förderverein der gewerkschaftlichen Arbeitslosenarbeit e.V. hätte der KiZ „vielleicht den Preis für die unbekannteste und am wenigstens genutzte Sozialleistung verdient: Mindestens 3 von 4 anspruchsberechtigten Kindern bzw. deren Familien gehen leer aus; vielleicht auch sogar 4 von 5 oder noch mehr, je nachdem, welche*r Sozialwissenschaftler*in gerade schätzt.“ Dem möchte der TAT vor allem als Beratungsstelle entgegenwirken.

Der TAT erkennt die Verbesserungen durch das Starke-Familien Gesetz an. Er merkt allerdings kritisch an, dass die Leistungen für einkommensschwache Familien und insbesondere für Kinder weiterhin unter dem geforderten Niveau liegen. Um einkommensschwache Kinder und Familien nachhaltig zu stärken, sollten alle Regelsätze, insbesondere aber die für Kinder, deutlich erhöht werden. Darüber hinaus kritisiert der TAT, dass Kinder aus Familien mit ALG II-Bezug nicht in den Genuss des Kinderzuschlages kommen. Außerdem wird die recht komplexe Form der Antragstellung und des Zugangs bemängelt.
Aus der Erfahrung des TAT ist absehbar, dass dadurch viele der Familien die verbesserten Leistungen nicht beantragen und deshalb auch nicht nutzen werden, die sie dringend benötigen und für die sie eigentlich geschaffen wurden.

Links hierzu: