Geld für Blutspenden ist kein Einkommen

Ein Leser des Schwäbischen Tagblatts berichtete, dass das Geld, das er für eine Blutspende erhielt, mit seinen Alg II-Leistungen verrechnet wurde. Hier ist unsere Stellungnahme:

Lieber Leserbriefschreiber,

Entschädigungen für Blutspenden sind kein Einkommen und dürfen bei Hartz IV nicht angerechnet werden. Sie sind freiwillige Zuwendungen, die aufgrund öffentlich rechtlicher Vorschriften gewährt werden. Was sie damit machen, ist Ihre Sache. Falls das Geld für eine Blutspende bei Ihnen angerechnet wurde, stellen Sie einen Antrag auf Überprüfung.

Gut, dass Sie mit Ihrem Leserbrief auf diesen Sachverhalt aufmerksam gemacht haben. Sie und viele andere können, sofern Sie gesundheitlich dazu in der Lage sind, beruhigt zur Blutspende gehen. Vielleicht können Stellen, die ihren Spendern eine Entschädigung auszahlen, einen entsprechenden Vermerk im Infomaterial machen.

Schlimm ist, dass Menschen auf das Geld für ihre Blutspende wirtschaftlich angewiesen sind. Alg II alias Hartz IV ist nicht wirklich existenzsichernd, im Gegenteil: bundesweit sind inzwischen 59 % aller Erwerbslosen von Armut betroffen. Überhaupt ist die Armutsquote laut Bericht des Paritätischen Gesamtverbandes in fast allen Bundesländern angestiegen, insgesamt auf 15,5 %, in Baden-Württemberg auf 11,4 %.

Wirtschaftliches Wachstum, als Allheilmittel angepriesen, dem wir opfern müssen, schließt die Einkommensschere nicht, andere Strategien und Lösungen müssen her. Ein so reiches Land wie Deutschland kann Armut beseitigen, nur es fehlt der politische Wille.