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Angemessene Kosten der Unterkunft (KdU) ab Juni 2023

Die Richtwerte für die Kosten für Unterkunft und Heizung (KdU) im Rahmen von Bürgergeld (SGB II / „Hartz IV“) und Sozialhilfe (SGB XII) wurden für die Stadt und den Landkreis Tübingen zum 1. Juni 2023 angehoben. (Die bis dahin geltenden Richtwerte wurden am 1. Juni 2021 festgesetzt.)

Die Richtwerte beziehen sich auf die Kaltmieten. Sie stellen gewissermaßen den ersten Prüfschritt dar, ob die gezahlte Kaltmiete im Sinne von SGB II und XII angemessen ist oder nicht. Falls das nicht der Fall ist, müssen andere Faktoren überprüft werden, z.B. die Beschaffenheit der Wohnung oder die persönliche Situation der Mieter:innen.

Für die Stadt Tübingen fallen die Erhöhungen der Richtwerte im Verhältnis zu den Zahlen von 2021 vergleichsweise moderat aus.

Hier die neuen Richtwerte ab dem 1. Juni 2023:

Tübingen – Stadt Tübingen – Umland Rottenburg – Steinlach
1 Person (max. 45 qm) 549 € 452 € 431 €
2 Personen (max. 60 qm) 689 € 549 € 538 €
3 Personen (max. 75 qm) 819 € 689 € 646 €
4 Personen (max. 90 qm) 959 € 861 € 764 €
5 Personen (max. 105 qm) 1.249 € 1.023 € 894 €
jede weitere Pers. + 15 qm + 135 € + 99 € + 99 €

 

Vergleichsraum (VR) 1: Tübingen-Stadt

Vergleichsraum (VR) 2: Tübingen-Umland:
Ammerbuch, Dettenhausen, Kirchentellinsfurt, Kusterdingen

Vergleichsraum (VR) 3: Rottenburg / Steinlach:
Rottenburg, Starzach, Hirrlingen, Bodelshausen, Mössingen, Ofterdingen, Dußlingen, Nehren, Gomaringen

Neue Richtwerte für die Kosten der Unterkunft (KdU) zum 1. Juni 2021

Die Richtwerte für die Kosten für Unterkunft und Heizung (KdU) im Rahmen von Alg II (SGB II / „Hartz IV“) und Sozialhilfe (SGB XII) wurden für die Stadt und den Landkreis Tübingen zum 1. Juni 2021 angehoben. (Die bis dahin geltenden Richtwerte wurden am 1. Mai 2018 festgesetzt.)

Die Richtwerte beziehen sich auf die Kaltmieten. Sie stellen gewissermaßen den ersten Prüfschritt dar, ob die gezahlte Kaltmiete im Sinne von SGB II und XII angemessen ist oder nicht. Falls das nicht der Fall ist, müssen andere Faktoren überprüft werden, z.B. die Beschaffenheit der Wohnung oder die persönliche Situation der Mieter:innen.

Neu ist die geographische Aufteilung der Angemessenheitsgrenzen entsprechend dem schlüssigen Konzept, das nun erstmals vom Institut empirica für den Landkreis Tübingen erstellt wurde. Es wird nun nicht mehr nach Stadt und Landkreis unterschieden, sondern zwischen Tübingen Stadt, Tübingen Umland und dem Bereich Rottenburg-Steinlach.

Für die Stadt Tübingen fallen die Erhöhungen der Richtwerte im Verhältnis zu den Zahlen von 2018 vergleichsweise moderat aus.

Hier die neuen Richtwerte ab dem 1. Juni 2021:

Tübingen – Stadt Tübingen – Umland Rottenburg – Steinlach
1 Person (max. 45 qm) 510 € 420 € 415 €
2 Personen (max. 60 qm) 640 € 510 € 500 €
3 Personen (max. 75 qm) 760 € 640 € 600 €
4 Personen (max. 90 qm) 890 € 800 € 710 €
5 Personen (max. 105 qm) 1.160 € 950 € 830 €
jede weitere Pers. + 15 qm + 135 € + 99 € + 99 €