Archiv der Kategorie: Neuigkeiten

PM: TAT fordert Corona-Zuschlag auf Grundsicherungsleistungen

Der Tübinger Arbeitslosen-Treff e.V. (TAT) beteiligt sich an den bundesweiten Aktionstagen für einen Corona-Zuschlag auf Grundsicherungsleistungen. Gemeinsam mit anderen Gruppen und Initiativen fordert der TAT einen Zuschlag von 100 Euro auf die Regelsätze etwa für das Arbeitslosengeld II oder die Sozialhilfe. Damit sollen steigende Lebensmittelpreise, der Mehrbedarf an Hygieneartikeln wie Alltags-Masken oder Desinfektionsmitteln sowie der Wegfall kostenloser Angebote ausgeglichen werden. Die Forderung nach einer Erhöhung der Regelsätze betrifft bundesweit rund acht Millionen Menschen: Bezieher*innen von ALG II und Sozialhilfe, Aufstocker*innen, Menschen, die Geld aus der Altersgrundsicherung oder nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten.

Grundsätzlich hat sich das System der Sozialleistungen während der Pandemie bewährt. Dass Deutschland bislang vergleichsweise gut durch die Pandemie gekommen ist, ist auch auf eine im Vergleich mit anderen Ländern bessere soziale Absicherung zurückzuführen. „Für Menschen, die etwa Arbeitslosengeld II beziehen, waren die Leistungen der Grundsicherung ein über die Monate der Pandemie hinweg verlässliches Einkommen“, erläutert Matthias Möhring-Hesse vom Vorstand des TAT. „Allerdings wurde die Höhe der Grundsicherung der besonderen Situation der Pandemie nicht angepasst. Daher reicht die Grundsicherung“, so Möhring-Hesse, „für Menschen, die davon leben müssen, nicht aus. Je länger die Pandemie anhält, desto stärker geraten die Menschen in Bedrängnis.“

Die Bemessung der Regelsätze ist seit längerem ein Problem, denn sie sind in ihrer Höhe hinter der längerfristigen Lohnentwicklung zurückgeblieben. Über die Jahre hinweg sind die Unterschiede im Lebensstandard zwischen Grundsicherungsbezieher*innen und Beschäftigten immer größer geworden. „Dadurch werden“, so erläutert Fabian Everding, Sozialberater beim TAT, „die Bezieher*innen von Grundsicherungsleistungen immer stärker abgehängt und können sich von dem ihnen zur Verfügung stehenden Einkommen immer weniger leisten. In der aktuellen Krise verschärft sich diese Situation noch einmal dadurch, dass auf der einen Seite die Preise gerade für alltagsrelevante Waren steigen und auf der anderen Seite kostenfreie Angebote wegfallen. Deshalb fordert der Tat“, so Everding, „die sofortige Erhöhung des Regelsatzes auf mindestens 600 Euro.“

Für die bundesweiten Aktionstage für einen Corona-Zuschlag sind am 30. und 31. Oktober an vielen Orten Aktionen geplant. Aus Rücksicht auf die im Kreis Tübingen steigenden Infektionszahlen ist der TAT in den virtuellen Raum umgezogen und freut sich über Diskussionen auf seiner Facebook-Seite unter fb.com/arbeitslosentreff

Barrierefrei statt bürger*innen-fern!

Der Tübinger Arbeitslosen-Treff beteiligt sich an der Kundgebung „Barrierefrei statt bürger*innen-fern!“ am Donnerstag, 29.10.2020 um 17:30 Uhr vor dem Bürgeramt (Schmiedtorstraße 4 in der  Tübinger Innenstadt)

Barrierefrei statt bürger*innen-fern!

Wir fordern zusammen mit dem Rest des Bündnisses, dass das Tübinger Bürgeramt wieder uneingeschränkt für alle in Tübingen lebenden Menschen zu den vormaligen Öffnungszeiten und auch ohne Voranmeldung erreichbar und zugänglich ist.

Der Aufruf mit allen Unterstützer*innen findet sich hier: keep.tuebingen.social

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Unser Projekt für den Umweltpreis der Stadtwerke

Ab heute könnt Ihr beim Umweltpreis der Stadtwerke für unser Projekt abstimmen. Eine Ehrenamtliche aus dem Kontext der Tübinger Wohnungslosenhilfe hat es für uns konzipiert. Bei dem kleinen Forschungsprojekt soll herausgefunden werden, wie sich der nicht-vorhandene Wohlstand von Menschen im SGB II Bezug auf deren ökologischen Fußabdruck auswirkt.

Sollten wir den Preis gewinnen, dann werden wir das Geld in ein gemeinsames Essen investieren, dass wir für prekäre Menschen aus unseren Kontext aus nachhaltig-produzierten Produkten zubereiten wollen.

Der ökologische Fußabdruck von Alg II Bezieher*innen im Landkreis Tübingen

Spenden für den TAT

Aufgrund der Corona-Krise ist die Finanzierung des Tübinger Arbeitslosen-Treffs leider nochmal prekärer als sonst. Durch den Wegfall von Veranstaltungen, bei denen wir potentiell Spenden eingenommen hätten, insbesondere auch durch Wegfall unserer potentiellen Einnahmen durch Würstchen-Verkauf beim politischen 1. Mai des DGB, sind wir trotz zahlreicher Zuschüsse leider finanziell unterdeckt.

Daher freuen wir uns uns über jede Spende gerade jetzt in dieser Zeit und haben dafür eine eigene kleine Kampagne beim Spendenportal „Gut für Neckaralb“ gestartet.

https://www.gut-fuer-neckaralb.de/projects/77897

Die Zuschüsse des Landes Baden-Württemberg, der Stadt Tübingen, des Diakonischen Werks Baden-Württemberg sowie der katholischen und evangelischen Kirchen in  Tübingen reichen nicht aus, um die Beratungskosten zu decken. Deshalb sind wir neben den Mitgliedsbeiträgen zwingend auf Spenden angewiesen und hoffen auf Ihre Unterstützung. Wir freuen uns sehr, wenn Sie in Ihrem Bekannten- und Freundeskreis für uns werben und auf den Spendenaufruf hinweisen.

Diese Zuschüsse reichen nicht aus, um die Personalkosten unter Beibehaltung der Öffnungs- und Beratungszeiten zu decken. Da unser Angebot seit vielen Jahren rege angenommen wird, es also offenbar einen Bedarf gibt, möchten wir eine Kürzung der Beratungszeiten dringend vermeiden.

Für das Jahr 2020 haben wir momentan eine Unterfinanzierung von rund 80 Beratungsstunden, die mit jeweils ca. 34,60 € angesetzt sind. Um unser Angebot ohne Kürzungen in der Beratungszeit zu gewährleisten, benötigen wir für das laufende Jahr 2.768 €.

Wir freuen uns über Ihre Unterstützung und stehen bei Fragen und Anmerkungen sehr gerne zur Verfügung.

PM: Angebot für Menschen ohne PC

Pressemitteilung: Tübinger Arbeitslosen-Treff bietet neben Beratung auch eingeschränktes Angebot für Menschen ohne Computer

In den Zeiten der Corona-Pandemie hat sich das öffentliche Leben stark in digitale Räume verschoben. Auch der Kontakt mit Ämtern und dem Jobcenter findet inzwischen auf digitalen Wegen statt. Nicht alle Menschen verfügen aber über entsprechende Geräte oder über einen geeigneten Arbeitsplatz. Seit einigen Wochen bietet der Tübinger Arbeitslosen-Treff e.V. (TAT) daher in der Neckarhalde 40 einen befristeten Arbeitsplatz mit entsprechender technischer Ausstattung und Internet-Zugang an. Nach vorheriger Anmeldung kann dieser Arbeitsplatz bei Wahrung der gebotenen Abstands- und Hygieneregeln Montags und Donnerstags in der Zeit von 10 bis 13 Uhr für jeweils eine Stunde genutzt werden. Für Ausdrucke werden 10 Cent pro Seite fällig, ansonsten ist das Angebot kostenlos. Interessierte können sich (spätestens einen Tag vorher) telefonisch unter 07071-400648 oder per Mail an fabian.everding@arbeitslosentreff.de melden. Die Telefonnummer ist Montags bis Donnerstags von 9 bis 17 Uhr erreichbar und steht weiterhin auch für telefonische Beratungen zu Sozialleistungen zur Verfügung.

spezielle Hilfen aufgrund der Corona-Pandemie

Aufgrund der Corona-Pandemie gibt es für Menschen, deren Einkommen nicht mehr zur Finanzierung ihres Lebensunterhalts genügt, vereinfachte Möglichkeiten Sozialleistungen zu beantragen. Zum einen besteht die Möglichkeit ALG II Leistungen („Hartz IV“) mit einem neuen Formular vereinfacht zu beantragen, zum anderen kann mit dem (Notfall-)Kinderzuschlag ein nur knapp unzureichendes Einkommen aufgebessert werden.

Für den Bezug des Kinderzuschlags muss vorübergehend in der Zeit bis zum 30. September 2020 kein Vermögen nachgewiesen werden, solange es sich nicht um „erhebliches Vermögen“ handelt.

Auch bei Anträgen auf ALG II, die zwischen dem 1. März und dem 30. Juni 2020 gestellt werden, würde nur ein „erhebliches Vermögen“ zum Ausschluss vom Leistungsbezug führen. In dieser Zeit gestellte Anträge auf ALG II werden in der Regel für sechs Monate bewilligt, das heißt die zugesagten Mittel erhält man unter diesen Rahmenbedingungen sechs Monate lang bevor ein Weiterbewilligungsantrag gestellt werden muss. Für den müssen dann perspektivisch wieder mehr Angaben gemacht werden und es dürfte dann auch wieder strengere Vorgaben beim Thema Vermögen geben. Mietkosten werden bei Anträgen auf ALG II in dieser Sonder-Situation in voller Höhe für die sechs Monate übernommen. Sind diese nach den örtlichen Richtlinien für die Kosten der Unterkunft zu hoch, so wird erst nach diesen sechs Monaten eine Senkung der Mietkosten angemahnt. Ab diesem Moment hat man dann erneut sechs Monate Zeit nach etwas günstigerem zu suchen, bevor die Wohnkosten nur noch bis zur genehmigten Höhe übernommen werden.

„Erhebliches Vermögen“ beginnt beim Antragsteller bei 60.000 €, sowie bei 30.000 € bei jedem weiteren Haushaltsangehörigen. Wer also weniger als diese Summen besitzt, kann Sozialleistungen beantragen, sofern sein monatliches Einkommen nicht ausreicht.

Zum Thema „Erleichterter Zugang zum SGB II infolge des Coronavirus“ (PDF) hat das Jobcenter Salzgitter eine gut zu lesende Zusammenfassung veröffentlicht.

Weitere detaillierte Informationen gibt es in den offiziellen Weisungen der Bundesagentur für Arbeit zum Sozialschutz-Paket (PDF), die sich als PDF herunterladen lassen.

Das Jobcenter in Tübingen bietet derzeit eine erweiterte telefonische Erreichbarkeit unter der zentralen Durchwahl 07071-5652-0. Dort sind von Montag bis Freitag in der Zeit von 7 bis 18 Uhr durchgängig Mitarbeiter*innen erreichbar, wie sich der Homepage des Jobcenters Landkreis Tübingen entnehmen lässt. Es wird darum gebeten beim Anruf die BG-Nummer bereit zu halten, damit die eigene Akte schneller aufgerufen werden kann.

PM: TAT berät auch in der Krise

Das derzeitige Gebot der „Sozialen Distanz“ gilt auch für Beratungseinrichtungen. Der Tübinger Arbeitslosen-Treff (TAT) hat daher sein Angebot auf telefonische Beratung umgestellt, die inzwischen immer stärker in Anspruch genommen wird. Denn gerade in der aktuellen Situation besteht Bedarf nach Sozialberatung, vermutlich werden die Nachfragen in nächster Zeit sogar zunehmen: Seit in vielen Betrieben die Arbeit reduziert oder eingestellt worden ist, fragen sich viele Menschen, wie sie ihr Leben künftig finanzieren sollen. Gibt es Kurzarbeiter-Geld und wird es reichen? Werden ergänzende Leistungen vom Jobcenter benötigt? Reicht es vielleicht auch einen Verdienstausfall mit Kinderzuschlag und Wohngeld auszugleichen? Was ist im Fall einer Kündigung zu tun?

Zu diesen und ähnlichen Fragen rund um Sozialleistungen beraten die beiden hauptamtlichen Sozialberater*innen des TAT montags bis donnerstags zwischen 9 und 17 Uhr. Sie sind unter der Telefonnummer 07071-400648 erreichbar. Ein Anrufbeantworter ist geschaltet, damit im Fall einer laufenden Beratung Ratsuchende einen Rückruf wünschen können.
Ein Rückruf kann auch per Mail an mail [at] arbeitslosentreff.de erbeten werden. Sofern Unterlagen für die Beratung erforderlich sind, können sie mit einem Smartphone photographiert und per Mail verschickt werden. Auch eine Beratung per Videogespräch ist möglich.

Da das offene soziale Angebot des TAT aufgrund der Pandemie seit dem 16. März pausiert, will der TAT mit neuen digitalen Angeboten experimentieren, zunächst im Kreis der bisherigen „Stammgäste“. Damit soll es neben der sozialrechtlichen Beratung auch weiterhin die Möglichkeit zum gegenseitigen Austausch unter den von Sozialleistungen Betroffenen geben. Näheres hierzu findet sich in Kürze auf der Website des TAT unter www.arbeitslosentreff.de.

Für individuelle seelsorgerliche Gespräche steht zudem weiterhin der beim TAT engagierte Diakon Thomas Mehlfeld zur Verfügung. Er kann telefonisch über 0160-1434276 direkt kontaktiert werden. Für Rückrufbitten außerhalb der Beratungszeit ist auch hier ein Anrufbeantworter geschaltet.

FAQ der Arbeitsagentur zur aktuellen Situation

Bedingt durch die Corona-Pandemie dürften zeitnah Menschen in Armut geraten, die bislang als Selbstständige oder Angestellte mehr oder weniger gut über die Runden kamen. Daher hat die Arbeitsagentur eine Seite mit den potentiell meist-gestellten Fragen zur Grundsicherung zusammengestellt. Vieles dürfte für bestehende ALG II-Empfänger nicht neu sein, ist aber als Zusammenfassung für diejenigen gedacht, die sich nun zum ersten Mal mit der Inanspruchnahme staatlicher Grundsicherungsleistungen auseinandersetzen müssen. Anderes betrifft die Änderungen, die der Gesetzgeber zeitnah als vorübergehende Vereinfachung im SGB II beschließen könnte. Diese Regelungen gelten allerdings noch nicht, sondern sind lediglich angedacht. (Was derzeit angedacht ist unterscheidet sich zudem nicht wesentlich von den bisherigen Regelungen im SGB II.)

Außerdem verweist die Seite auf weitere Sozialleistungen und finanzielle Hilfen, die für Menschen relevant sein könnten, die nun merken, dass ihr monatliches Einkommen nicht mehr zum Leben reicht, wie etwa Wohngeld, Kinderzuschlag oder Kindergeld.

Corona-Virus: FAQ zur Grundsicherung : www.arbeitsagentur.de/corona-faq-grundsicherung

Bei Fragen zu Sozialleistungen stehen selbstverständlich auch wir vom Tübinger Arbeitslosen-Treff weiterhin zur Verfügung. Wir sind täglich von 9 bis 17 Uhr unter 07071-400648 zu erreichen und rufen auch zurück, wenn Sie uns Ihre Nummer auf dem Anrufbeantworter hinterlassen.

Initiative verteilt Lebensmittel

Etliche Tübinger Gruppierungen und Freiwillige haben sich zur „Initiative Grundversorgung“ zusammengeschlossen. Sie schaffen einen temporären Ersatz für die Tübinger Tafel, die derzeit geschlossen hat. Ab sofort geben sie an sechs Orten in der Stadt Lebensmittel an diejenigen aus, die sonst auf die Hilfe der Tübinger Tafel angewiesen sind. Dazu können sie auf die Zuliefererstruktur der Tafel zugreifen. Die Lebensmittel werden kostenlos in rationierten Mengen abgegeben. Helfer*innen packen die Waren in haushaltsüblichen Mengen zusammen; eine freie Auswahl ist nicht möglich. Die Ehrenamtlichen achten darauf, dass die Abstandsregeln bei der Zusammenstellung und bei der Abgabe der Waren eingehalten werden.

Die folgenden Standorte haben montags bis freitags von 14 bis 17 Uhr geöffnet:

  • Kinder- und Jugendfarm Derendingen, Saibenstraße 10
  • Bürgertreff und die Nachbarschaftliche Selbsthilfe (NaSe), Janusz-Korczak-Weg 1
  • Stadtteiltreff Wanne, Beim Herbstenhof 5
  • Brückenhaus, Werkstraße 8
  • Goldene Zeiten, Europaplatz 11
  • Kirchengemeinde St. Petrus in Lustnau, Pfrondorfer Straße 24

Zu den Initiatoren gehören der Ring politischer Jugend, ein parteiübergreifender Zusammenschluss der
politischen Jugendorganisationen. Unterstützt werden sie von einigen Stadträtinnen. Der Deutsche Alpenverein stellt seine Kleinbusse zur Verfügung. Die Foodsharing-Akteure stehen ebenfalls mit Rat und Tat zur Seite.

Menschen, die das Projekt ebenfalls unterstützen möchten, erreichen die Initiative per E-Mail an grundversorgung-tuebingen@posteo.de

Weitere Informationen zu den lokalen Aktivitäten im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie gibt es auf der Seite der Stadt Tübingen unter www.tuebingen.de/corona

Vorläufige Einschränkung des Angebots

Die Pandemie schreitet voran. Alle sind gefordert, die Ausbreitung der Ansteckungen mit dem Coronavirus zu verzögern und Menschen mit besonderen Risiken zu schützen. Auch der TAT muss sich auf diese Situation einstellen.

Vorläufige Schließung der offenen Angebote
Bis auf weiteres wird das "Wohnzimmer" des TAT geschlossen bleiben. Außerdem werden alle damit verbundenen sozialen Treffs und alle unsere Außenveranstaltungen ausfallen.

Für die "Stammgäste" des TAT wird ein Kontaktangebot für Notfälle aufgebaut. Informationen dazu finden Sie fortlaufend auf der Homepage des TAT und in unseren Rundmails.

Beratungsangebot
Das Beratungsangebot wird der TAT aufrechterhalten. Bis auf weiteres empfehlen wir die Beratung übers Telefon. In eingeschränktem Umfang ist eine Beratung auch "vor Ort" im TAT möglich.

In jedem Fall ist für eine Beratung eine Anmeldung übers Telefon oder über E-Mail (auch dann mit Angabe einer Rückrufnummer) notwendig. Die Ratsuchenden erhalten einen Beratungstermin. Die Beratung erfolgt ausschließlich und ausnahmslos an einem zugewiesenen Beratungstermin.

Der Vorstand bedauert es sehr, die sozialen Angebote und die Beratung des TAT in dieser Wiese einzuschränken. Wir bitten alle Stammgäste, alle Mitglieder und alle Ratsuchenden um ihr Verständnis.